Elektronische Patientenakte – Definition & Inhalt

17.10.2018 Digitalisieren Allgemein Lesedauer: 4min

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Die Digitalisierung schreitet in Deutschland immer weiter voran, auch im Bereich Gesundheitswesen. Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Schritt im Digitalisieren dieser Thematik, jedoch wurde sie in den Jahren vor der Einführung immer wieder diskutiert, vorwiegend aus datenschutzrechtlichen Gründen. Was die digitale Patientenakte beinhaltet und welche Vorteile sie bietet wird der folgende Artikel detailliert beleuchten.

Elektronische Patientenakte „kurz erklärt“

Die elektronische Patientenakte beinhaltet alle für den Patienten verfügbaren ärztlichen Dokumente sowohl für den behandelnden Arzt, Apotheker als auch für die betroffene Person.

Definition: Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA), auch elektronische Gesundheitsakte oder digitale Patientenakte genannt, ist eine digitale Sammlung von ärztlichen Dokumenten, die für den Patienten einsehbar zur Verfügung gestellt werden. Ein direkter Widerspruch gegen die Speicherung der Patientendaten ist sowohl kurz vor der Einführung als auch jederzeit danach möglich. Die digitale Speicherung erlaubt das Abrufen der Daten von verschiedenen Standorten aus, was vor allem beim Besuch unterschiedlicher Ärzte sehr sinnvoll sein kann. Auch Apotheker können über die elektronische Gesundheitskarte die Daten abrufen und so die Verträglichkeit verschiedener Medikamente überprüfen.

Aufbau & Inhalt

Die elektronische Gesundheitsakte beinhaltet alle wichtigen Dokumente des medizinischen Lebenslaufs einer Person, insofern diese deren Speicherung zustimmt. Automatisch wird lediglich der Rezeptverlauf aufgezeichnet. Alle weiteren Berichte, Aufzeichnungen und Dokumente werden von der Arztpraxis auf Wunsch hochgeladen. Im Speziellen zählen zu den Inhalten Laborbefunde, Arztbriefe, Berichte, medizinische Bildaufnahmen, Medikamentenhistorien, operative und therapeutische Eingriffe oder Patientenverfügungen, falls vorhanden.

Primär entscheidet der Patient auch, wer die Daten einsehen kann. Die Erlaubnis muss jedoch nicht immer in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Das bloße Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in das Lesegerät der Arztpraxis bestätigt die Einwilligung. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss der Kontakt mit der Praxis gesucht und eine Alternative gefunden werden.

Vorteile

Auch wenn viele Menschen aufgrund von Datenschutzrisiken der elektronischen Patientenakte eher skeptisch gegenüberstehen, bietet sie doch nicht zu vernachlässigende Vorteile.

  • Flexibler Zugriff auf eigene, medizinische Daten
  • Schnelle Übermittlung der Daten an neue Ärzte oder Krankenhäuser, falls nötig
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen durch Einsehbarkeit
  • Überprüfung von Wechselwirkungen möglicher Medikamente durch Apotheker
  • Vollständiger Krankheitsverlauf im Überblick
  • Selbstbestimmung über die Einsicht durch andere Personen
  • Verfügbarkeit wichtiger Daten an Unfallorten oder bei Notfällen

Datensicherheit

Um die sensiblen Daten der elektronischen Patientenakte ausreichend zu schützen, wurde ein komplexes Sicherheitssystem erarbeitet. Primär werden die Daten verschlüsselt in großen Rechenzentren gespeichert, um unerlaubten Zugriff zu verhindern. Der Zugriff erfolgt über die Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte oder dem Personalausweis, sowie einer zugeteilten PIN. Auch die Übertragungskanäle sind verschlüsselt, sodass während der Datenübermittlung keine Informationen ungewollt nach außen gelangen.

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat das Format einer üblichen EC-Karte und bildet den Schlüssel zu allen gespeicherten medizinischen Daten. Neben der PIN bietet die Karte eine weitere Möglichkeit, sich in die App und somit in die elektronische Patientenakte einzuloggen.

Die Vorderseite enthält wichtige Daten zur Identifikation der Person, wie Name, Geburtsdatum, Adresse oder auch ein Lichtbild. Die Rückseite bildet die europäische Krankenversicherungskarte ab, welche die unbürokratische, medizinische Behandlung in ganz Europa ermöglicht.

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Zusammenfassung

Die elektronische Patientenakte beinhaltet alle wesentlichen, medizinischen Daten einer Person und erlaubt ihr selbst sowie behandelnden Ärzten und Apothekern, auf diese Informationen zuzugreifen. Die gespeicherten Daten, unter anderem Berichte, Medikamentenverläufe und andere medizinische Unterlagen, können Ärzten bei der Diagnose helfen oder an einer Unfallstelle gegebenenfalls sogar Leben retten.

Häufig gestellte Fragen

Für den Zugang zur elektronischen Patientenakte ist zunächst eine ePA-App, meistens der entsprechenden Krankenkasse, nötig. In diese kann sich mit Hilfe der Gesundheitskarte und/oder einer vorher erhaltenen PIN eingeloggt werden.

Die PIN wird einmalig per Post zugesendet und sollte danach sicher verwahrt und notiert werden, um den Zugang zur Patientenakte zu garantieren. Bei Verlust der PIN kann die jeweilige Krankenkasse nach einer Identifizierung eine neue PIN erstellen und zuschicken.

Ja. Ein Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte ist jederzeit möglich, ebenso wie das Widerrufen des Widerspruchs.