Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung – so geht es richtig!

In der heutigen Zeit bewegen wir uns fast täglich im Internet und hinterlassen dabei jede Menge Daten. Mit diesen Daten können Unternehmen einiges anstellen, wie beispielsweise detaillierte Nutzerprofile erstellen. Die Nutzer müssen allerdings über alles aufgeklärt werden, was mit ihren Daten geschieht.

Datenschutzerklärung - Die wichtigsten Fragen & Antworten

Grundsätzliche jeder, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, muss den Verbraucher darüber in einer Datenschutzerklärung aufklären. Ist die entsprechende Seite allerdings Teil eines anderen Internetangebots wie beispielsweise eine Facebook-Seite, kann der Betreiber der Seite auf eine eigene Datenschutzerklärung verzichten. In diesem Beispiel greift die Erklärung zum Datenschutz von Facebook.

Webseitenbetreiber müssen ihre Besucher über die Nutzung ihrer Daten informieren. Sie klären darüber auf, in welchem Umfang und zu welchem Zweck sie die Daten verwenden. Dafür müssen dem Verbraucher jegliche Analyse-Tools oder sonstige Plugins aufgezeigt werden. Der Datenschutz regelt vor allem den Umgang mit den personenbezogenen Daten, die ein Besucher auf einer Webseite hinterlässt.

Es gibt ein paar Punkte, die unbedingt in jeder Datenschutzerklärung vorkommen müssen. Diese sind:

-Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
-Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
-den Nutzer über seine Rechte aufklären
-einen Hinweis auf das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
-wie lange speichert der Webseitenbetreiber die Daten

Der Sinn und Zweck einer Datenschutzerklärung ist es, den Nutzer über den gesamten Umfang der Datenverarbeitung zu informieren. Das Ganze muss in einer für Laien verständlichen Art und Weise geschehen. Dem Nutzer muss am Ende klar sein, was mit seinen personenbezogenen Daten geschieht.

Was ist eine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung beschreibt, wie eine Organisation personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören unter anderem, wie sie genutzt, ob sie gesammelt oder ob sie an Dritte weitergegeben werden. Außerdem klären Webseitenbetreiber darüber auf, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Privatsphäre der Nutzer oder Kunden zu schützen.

Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt dabei eine Vielzahl von Daten. Diese Daten ermöglichen Rückschlüsse auf die Person vor dem Bildschirm. Daraus resultiert womöglich ein Interessenkonflikt. Webseitenbetreiber benutzen die Daten, um das Verhalten der Nutzer zu analysieren und dadurch ihr Angebot zu verbessern. Die Besucher der Seite sind damit aber vielleicht nicht einverstanden und möchten lieber anonym bleiben.

Eine Datenschutzerklärung soll die Datenerhebung für die Nutzer transparent machen. Der Text muss leicht verständlich und schnell zu finden sein. Er klärt über die Art und den Umfang der Datenerhebung auf. Welche Daten werden vom Betreiber der Seite gespeichert und welche werden an Dritte weitergegeben.
Datenschutzbestimmungen dienen grundsätzlich der digitalen Welt. Wer im Supermarkt einkaufen geht, zeigt zwar sein Gesicht, hinterlässt aber keine persönlichen Daten. Beim Einkauf in einem Online-Shop sieht dies jedoch ganz anders aus. Jede Aktion wird gespeichert und beim Bezahlen hinterlegt der Kunde seine Personalien und seine Zahlungsinformationen.

Ungeachtet dessen, ob der Webseitenbetreiber diese Daten tatsächlich nutzt, hat derjenige, der die Daten hinterlässt, das Recht, über den Umgang mit seinen Daten aufgeklärt zu werden.

Hinweis: Sie besitzen noch einige Dokumente in Papierform, wollen aber auf eine digitale Form der Datenspeicherung umsteigen? Bei uns können Sie Ihre Dokumente scannen!

Inhalte einer Datenschutzerklärung

Auf folgende Fragen muss eine Datenschutzerklärung Antworten liefern:

  • Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
  • Was geschieht mit diesen Daten?
  • Warum werden sie überhaupt erhoben?
  • Werden die Daten an Dritte weitergegeben?
  • Gelangen die personenbezogenen Daten in andere Länder?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Privatsphäre zu sichern?

Nennung der Rechtsgrundlage

Eine Datenschutzerklärung muss nicht nur erläutern, welche Daten erhoben werden und was damit passiert, es muss ebenfalls ersichtlich sein, welche Rechtsgrundlagen konkret greifen. Von großer Bedeutung ist auch die erteilte Einwilligung des Nutzers. Zu jedem Punkt in der Erklärung muss der Betreiber die entsprechende Rechtsgrundlage nennen.

Hinweise auf das Widerrufsrecht

Jeder Besucher einer Webseite hat das Recht, gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Einspruch zu erheben. Der Betreiber der Webseite hat über dieses Recht und den Widerspruch gegen Direktwerbung aufzuklären. Dies muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation geschehen.

Rechte des Nutzers

Jeder Nutzer soll die volle Kontrolle über seine Daten haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Verantwortliche den Nutzer darüber aufklären, welche Ansprüche er gegen die Verarbeitung seiner Daten hat. Darüber hinaus sind Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, den Besuchern auf Anfrage eine genaue Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu geben.

Nachdem der Besucher über seine Daten informiert wurde, hat er das Recht, diese zu berichtigen, zu löschen oder sperren zu lassen.

Welche Daten werden erhoben?

Datenschutzerklärung IP-Adressen

IP-Adressen:

IP-Adressen sind für die meisten Internetdienste eine Grundvoraussetzung. Der Nutzer muss über den Umgang mit seiner IP-Adresse informiert werden.

Datenschutzerklärung Browser-Daten

Browser-Daten:

Ein Internet-Browser verrät viel über den Besucher. Er verrät beispielsweise, welche Programme installiert sind oder welche Seiten kürzlich besucht wurden. Es muss ersichtlich sein, welche Browser-Daten die Webseite sammelt.

Datenschutzerklärung Cookies

Cookies:

Cookies sind kleine Datenpakete, die auf dem Gerät des Besuchers gespeichert werden. Ein pauschaler Hinweis auf Cookies reicht nicht aus. Der Besucher muss über die Arten von Cookies Bescheid wissen und damit einverstanden sein.

Datenschutzerklärung Analyse-Tools

Analyse-Tools:

Die Anwendung dieser Tools benötigen einen eigenen Bereich in der Datenschutzerklärung. Anbieter dieser Tools stellen dafür meist fertige Textbausteine zur Verfügung.

Datenschutzerklärung Social-Plugins

Social-Plugins:

Dabei handelt es sich um Elemente wie der Gefällt-mir-Button von Facebook oder andere Elemente, die sich mit den Online-Profilen des Besuchers verknüpfen lassen. Der Betreiber muss außerdem die Datenschutzerklärung der Drittanbieter verlinken.

Datenschutzerklärung erstellen

Hier finden Sie einige Möglichkeiten eine Datenschutzerklärung zu erstellen:

Datenschutzerklärung selbst erstellen

Auch ohne juristische Ausbildung ist es Ihnen erlaubt, eine Datenschutzerklärung zu erstellen. Dies erfordert allerdings einen großen Recherche-Aufwand. Wenn Sie aus Versehen wichtige Punkte vergessen, riskieren Sie, von Wettbewerbern abgemahnt zu werden.

Datenschutzerklärung von Rechtsexperten

Wenn Sie sich für Ihre Datenschutzerklärung an einen Anwalt für Medienrecht wenden, bekommen Sie garantiert ein umfassendes und einzelfallgerechtes Dokument. Rechtsexperten haben die nötige Erfahrung und das Verständnis für die vielen Dienste, die auf einer Webseite im Hintergrund Daten sammeln.

Der Aufbau einer Datenschutzerklärung

  • Einleitung mit allgemeinen Hinweisen
  • Aufklärung über automatische Speicherung der Daten
  • Speicherung der Daten durch Registrierung
  • Hinweise zu Cookies
  • Analyse-Software
  • Social Plugins
  • Widerrufsrecht
  • Allgemeine Rechte des Nutzers

Datenschutzerklärung mit Generator erstellen

Im Internet finden sich zahlreiche kostenlose Tools, mit denen Sie in wenigen Minuten eine fertige Datenschutzerklärung erstellen können. Die Tools sind zudem meistens anonym und eignen sich für alle Arten von Unternehmen und Webseiten. Sie finden einen solchen Generator beispielsweise auf e-recht24.de oder adsimple.de.

Datenschutz im Unternehmen

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist jedes Unternehmen in der EU zum Datenschutz verpflichtet. Für Mitarbeiter gelten die gleichen Regeln wie für die Kunden des Unternehmens.

Der Arbeitgeber darf die Daten nur unter Zustimmung der betroffenen Personen erheben.

Datenschutzerklärung Datenschutz im Unternehmen

Verstöße gegen den Datenschutz

Inhaltliche oder formale Fehler können bereits schwerwiegende Folgen haben. Je nach Schwere des Verstoßes sieht die DSGVO ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen EUR vor.

Viele Gerichte haben es mittlerweile anerkannt, wenn Wettbewerber ihre Konkurrenten wegen Fehlern in der Datenschutzerklärung abmahnen.

Gehen Sie also kein Risiko ein. Die Richtigkeit einer Datenschutzerklärung lässt sich von einem Fachmann sehr leicht prüfen.

Tipp: Bei uns können Sie Ihre Dokumente und Ordner digitalisieren!