Medien entsorgen „kurz erklärt“
Die fachgerechte Entsorgung von Medien dient sowohl dem Daten- als auch dem Umweltschutz. Entscheidend für die richtige Entsorgung von Medien sind der Medientyp und die darauf gespeicherten Daten. Zu beachten bei der Entsorgung ist zudem, ob der Datenträger entsorgt oder vernichtet und die Daten zuvor gesichert oder digitalisiert werden sollen.
Faktoren bei der Entsorgung von Medien
Durch die stetige Entwicklung weg von analogen Medien hin zu digitalen Lösungen gewinnt die fachgerechte und sichere Entsorgung analoger Scan-Produkte sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich zunehmend an Bedeutung. Relevante Faktoren bei der Entsorgung von Medien sind stets abhängig vom Medientyp und den enthaltenen Daten und Informationen, belaufen sich jedoch meist auf die Aspekte Datenschutz, Rechtssicherheit und Umweltschutz:
Schutz von geschäftlichen Daten
ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399) ist die maßgebliche Norm für die datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern mit geschäftlichen Daten nach Vorgaben der DSGVO. Medien werden anhand von drei Schutzklassen und sechs Datenträgergruppen kategorisiert und müssen darauf basierend entsprechend der durch ISO/IEC 21964 festgelegten sieben Sicherheitsstufen vernichtet werden.
Aufbewahrungsfristen
Alle Medien und Informationen, die einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, dürfen erst nach Ablauf dieser Frist entsorgt werden, um steuerliche und beweisrechtliche Folgen zu vermeiden. Aufbewahrungsfristen gelten für steuerrelevante Unterlagen (§ 147 AO) sowie für Unternehmen und Kaufleute (§ 257 HGB). Eine Entsorgung von Medien, die einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, ist nur möglich, wenn das Original durch ersetzendes Scannen digitalisiert wurde.
Nachweisbarer Vernichtungsvorgang
Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO ist eine protokollierte und lückenlos nachweisbare Dokumentation des gesamten Vernichtungsprozesses essenziell, die den Schutz der Daten und Informationen vom Transport bis zur eigentlichen Vernichtung belegt. Als Nachweis für die externe Vernichtung dient ein schriftliches Vernichtungszertifikat, das Datum, Materialart, Menge, angewandte Sicherheitsstufe und Verantwortlichkeit festhält und als einzig belastbarer Beweis für die Vernichtung bei Prüfungen besteht. Bei einer internen Vernichtung ist eine lückenlose Dokumentation des Vernichtungsvorgangs erforderlich.
Umweltschutz
Analoge Medien bestehen aus verwertbaren Materialien, die in vielen Fällen recyclingfähig sind. Für eine fachgerechte Entsorgung sind dabei sowohl die Einhaltung von Sicherheitsaspekten als auch Verwertungspflichten notwendig. Die korrekte Entsorgung ist abhängig von den Materialien des Medientyps, wodurch auch der korrekte Entsorgungsort bestimmt wird.
Erhalt von Daten und Informationen
Durch die Entsorgung von Medien und Datenträgern gehen die darauf gespeicherten Daten, Informationen und Aufnahmen unwiederbringlich verloren. Vor der Entsorgung sollte daher festgelegt werden, ob die analogen Medien digitalisiert werden, um Daten, Informationen und Aufnahmen in digitaler Form zu erhalten. Die Digitalisierung ermöglicht eine langfristige Lösung, um private Erinnerungen und geschäftliche Daten effizient und platzsparend zu speichern, während die analogen Datenträger entsorgt werden können. Professionelle Scandienstleister bieten die Entsorgung oder zertifizierte Vernichtung häufig als Teil des Scan-Services mit an und übernehmen die Entsorgung von Medien und Datenträgern, nachdem diese digitalisiert wurden.
Während der Schutz von geschäftlichen Daten und der nachweisbare Vernichtungsvorgang primär für Unternehmen rechtlich bindend sind, gelten Aufbewahrungsfristen und Aspekte des Umweltschutzes sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Auch die Digitalisierung analoger Medien und Datenträger bietet sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen Vorteile, da Daten und Informationen platzsparend und langfristig sicher aufbewahrt werden können.
Insider-Tipp von ScanProfi
In vielen Fällen ist eine Vernichtung auch im privaten Bereich sinnvoller als eine reine Entsorgung. Obwohl die Vorgaben der ISO/IEC 21964 bei der Entsorgung und Vernichtung privater Medien nicht rechtlich bindend sind, gelten sie trotzdem als Orientierungshilfe, um private Informationen vor ungewünschten Zugriffen zu schützen.
Entsorgung von optischen Speichermedien
Optische Speichermedien bestehen aus Polycarbonat, einem hochwertigen und recyclingfähigen Kunststoff, der mit hauchdünnen Reflexions- und Schutzschichten aus Aluminium, Silber oder Gold sowie mit Lack- und Farbstoffschichten kombiniert ist.
Die Entsorgung optischer Speichermedien ohne sensible Daten erfolgt auf dem Wertstoffhof oder in speziellen Sammelboxen. Eine Entsorgung im Restmüll oder der Gelben Tonne ist nicht empfohlen, da hierbei das recycelbare Polycarbonat verloren geht.
Bei optischen Speichermedien mit personenbezogenen oder unternehmensinternen Daten greift ISO/IEC 21964 und es ist eine zertifizierte Vernichtung erforderlich. Diese unterliegen der Materialart O, während die exakte Schutzklasse und Sicherheitsstufe abhängig von den gespeicherten Daten sind.
Entsorgung von Videokassetten
Videokassetten sind Verbundprodukte mit einem Gehäuse aus ABS- oder Polystyrol-Kunststoff, Metallteilen in Bandführung und Federn sowie dem Magnetband selbst und Polyesterfolie mit magnetisierbarer Beschichtung.
Die Entsorgung von Videokassetten mit privaten Aufnahmen erfolgt entweder auf dem Wertstoffhof oder im Restmüll. Nicht möglich ist eine Entsorgung in der Gelben Tonne.
Für Videokassetten mit personenbezogenen, unternehmensinternen oder vertraulichen Aufnahmen gilt die ISO/IEC 21964 und es ist eine zertifizierte Vernichtung erforderlich. Diese Videokassetten unterliegen der Materialart T, während die Schutzklasse und Sicherheitsstufe abhängig von den gespeicherten Aufnahmen sind.
Entsorgung von Videokassetten
Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Videokassetten finden Sie hier:
Entsorgung von Tonträgern
Während Musikkassetten aus einem Kunststoffgehäuse, kleinen Metallteilen und einer Polyesterfolie mit magnetisierbarer Beschichtung bestehen, sind Schallplatten aus einer massiven PVC-Scheibe mit mechanisch eingeschnittenen Rillen gefertigt.
Die Entsorgung von Tonträgern mit privaten Aufnahmen ist abhängig vom Medientyp:
- Musikkassetten können entweder im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden. Vor der Entsorgung müssen die Kassetten aus der Hülle entnommen werden. Die Kassette wird daraufhin im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt, die Hartplastikbox aus Polystyrol im Restmüll und das Inlay im Altpapier.
- Schallplatten können im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden, nachdem sie aus Plattencover und Innenhülle entnommen wurden. Beim Verbrennen der Schallplatten treten zwar giftige Gase aus, allerdings werden diese in Müllverbrennungsanlagen von der Rauchgasreinigung abgeschieden.
Für Musikkassetten mit personenbezogenen oder unternehmensinternen Aufnahmen ist nach ISO/IEC 21964 eine zertifizierte Vernichtung erforderlich. Diese Tonträger unterliegen der Materialart T, während die exakte Schutzklasse und Sicherheitsstufe von den gespeicherten Aufnahmen abhängig sind. Für Schallplatten existiert nach ISO/IEC 21964 keine Materialart.
Entsorgung von Musikkassetten
Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Musikkassetten finden Sie hier:
Entsorgung von Schallplatten
Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Schallplatten finden Sie hier:
Entsorgung von Bildmedien
Bildmedien unterscheiden sich in ihren Materialien und ihrer Zusammensetzung. Fotos bestehen meist aus Papier mit Gelatine-Emulsion, wobei moderne Fotoabzüge zusätzlich über eine beidseitige Polyethylen-Beschichtung verfügen. Dias und Negative bestehen aus einer Trägerfolie aus Polyester, Cellulosetriacetat oder Cellulosenitrat, auf die eine Emulsionsschicht aus Gelatine mit Silberhalogeniden aufgebracht ist.
Die Entsorgung von privaten Fotos, Dias und Negativen erfolgt entweder im Restmüll oder auf dem Wertstoffhof. Aufgrund der chemischen Zusammensetzung der Bildmedien sind diese nicht recycelbar. Zu beachten ist, dass Fotos nicht im Altpapier entsorgt werden dürfen.
Für Bildmedien mit personenbezogenen, unternehmensinternen oder vertraulichen Inhalten ist eine zertifizierte Vernichtung nach ISO/IEC 21964 erforderlich. Fotos unterliegen der Materialart P, Dias und Negative unterliegen der Materialart F, während die exakte Schutzklasse und Sicherheitsstufe in beiden Fällen abhängig von den Bildinhalten sind.
Entsorgung von Fotos
Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Fotos finden Sie hier:
Entsorgung von Dias
Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Dias finden Sie hier:
Entsorgung von Printmedien
Papierbasierte Medien werden generell im Altpapier entsorgt, sofern jegliches Fremdmaterial entfernt wurde und die Dokumente keinen rechtlichen oder gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Die fachgerechte Entsorgung ist somit stark abhängig vom jeweiligen Printmedium:
- Bücher können im Altpapier entsorgt werden, sofern sie aus der Bindung gelöst werden. Bindungen sollten aufgrund von Kaschierungen und der Verarbeitung mit Leim im Restmüll entsorgt werden, da diese Materialien den Recyclingprozess stören.
- Dokumente können im Altpapier entsorgt werden, sofern sie keiner Aufbewahrungsfrist unterliegen und die Inhalte keinen Schutzbedarf erfordern. Dokumente mit sensiblen oder personenbezogenen Inhalten erfordern eine zertifizierte Vernichtung nach ISO/IEC 21964 und unterliegen der Materialart P, während die exakte Schutzklasse und Sicherheitsstufe abhängig von den Inhalten sind.
- Aktenordner erfordern eine zertifizierte Vernichtung nach ISO/IEC 21964, da Personal-, Kunden- oder Buchhaltungsakten sensible oder personenbezogene Informationen enthalten. Akten unterliegen nach ISO/IEC 21964 der Sicherheitsstufe 4 und der Materialart P.
- Ordner sind ein Verbundprodukt aus Graupappe, Kunststoffkaschierung oder Papierbezug und einer Hebelmechanik aus verchromtem Stahl. Ordner können vor der Entsorgung entweder auseinandergenommen und den Einzelteilen entsprechend oder als Verbund im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden.
Entsorgung von Büchern
Altpapier | Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Büchern finden Sie hier:
Entsorgung von Dokumenten
Altpapier | Zertifizierte Vernichtung
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Entsorgung von Aktenordnern
(Zertifzierte) Vernichtung
Weitere Informationen zur Entsorgung von Aktenordnern finden Sie hier:
Entsorgung von Ordnern
Altpapier | Restmüll | Wertstoffhof
Weitere Informationen zur Entsorgung von Ordnern finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen
Die Entsorgung von Medien und Datenträgern ist abhängig vom Medientyp und den gespeicherten Informationen und Inhalten. Viele Medien können im Restmüll (z. B. Videokassetten) entsorgt werden, während andere am Wertstoffhof (z. B. CDs) oder im Altpapier (z. B. Bücher) entsorgt werden können.
Entscheidend bei der Entsorgung sind die Inhalte und ob diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder einem besonderen Schutzbedarf unterliegen. Medien und Datenträger, die einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, dürfen erst nach Ablauf der Frist entsorgt werden.
Schutzbedürftige Inhalte sollten grundsätzlich vernichtet werden (z. B. sensible, geschäftliche oder personenbezogene Daten), um die Informationen vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Schutzbedürftige Medien und Datenträger von Unternehmen unterliegen der ISO/IEC 21964 und erfordern eine zertifizierte Vernichtung.
Die Entsorgung bezieht sich auf die Beseitigung des Mediums selbst und beschreibt, dass ein Medium oder ein Datenträger beseitigt wird, mit dem Ziel der stofflichen Verwertung.
Die Vernichtung bezieht sich auf die Daten und gespeicherten Informationen des Mediums, die bei der Vernichtung zerstört werden, mit dem Ziel, dass diese nicht mehr lesbar und nicht rekonstruierbar sind.
Bei Medien mit sensiblen Daten und Informationen werden die Datenträger zunächst vernichtet und daraufhin das zurückbleibende Material entsorgt.
Es ist wichtig, sich bei der Entsorgung von Medien und Datenträgern über die fachgerechte Entsorgung zu informieren, da rechtliche, datenschutztechnische und ökologische Vorgaben zu beachten sind:
- Rechtliche Vorgaben: Zu entsorgende Medien dürfen keinen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
- Datenschutz: Sensible, geschäftliche oder personenbezogene Daten erfordern eine zertifizierte Vernichtung und keine einfache Entsorgung, um die Daten unlesbar und nicht rekonstruierbar zu machen.
- Umweltschutz: Medien müssen entsprechend ihres Materials und entweder im Restmüll, im Altpapier oder am Wertstoffhof entsorgt werden.