Aktenordner entsorgen | Wohin damit & was vorher tun?

07.10.2026 7min Medien entsorgen
Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026

Aktenordner entsorgen „kurz erklärt“

Die Entsorgung von Aktenordnern ist aufgrund der enthaltenen Unterlagen an gesetzliche Vorgaben gebunden und unterliegt den Vorgaben der ISO/IEC 21964 und der DSGVO. Bei der Entsorgung von geschäftlichen Aktenordnern ist eine vorherige datenschutzkonforme Vernichtung der Akten erforderlich, während sie bei Privatpersonen als dringende Empfehlung gilt.

Hinweis

Der folgende Beitrag behandelt die Entsorgung eines vollen Aktenordners mit abgehefteten Akten, Dokumenten und Unterlagen und fokussiert die rechtlichen Vorgaben bei der Entsorgung.

Weitere Informationen zur fachgerechten Entsorgung eines leeren Ordners als Material finden Sie hier:

Zu Ordner entsorgen

Wie entsorgt man Aktenordner?

Bei Aktenordnern sind weniger die Materialien als die enthaltenen Unterlagen entscheidend für eine fachgerechte Entsorgung. Der Ordner selbst besteht aus einem beschichteten oder unbeschichteten Korpus aus Graupappe und der Hebelmechanik aus verchromtem Stahl im Rücken. Die Bestandteile können vor der Entsorgung getrennt und entsprechend der Materialien entsorgt oder im Ganzen im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden.

Bei Aktenordnern sind jedoch die enthaltenen Unterlagen entscheidend für die fachgerechte Entsorgung. Ob privat oder geschäftlich: Aktenordner enthalten in der Regel immer vertrauliche oder personenbezogene Informationen, die einen besonderen Schutzbedarf aufweisen.

Private Aktenordner
mit sensiblen Inhalten

Private Aktenordner enthalten Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen oder Steuer- und Finanzunterlagen. Eine Entsorgung im Altpapier ist zum Schutz der Daten nicht ausreichend. Eine sichere Entsorgung setzt die Aktenvernichtung im Partikelschnitt voraus.

Aktenvernichtung

Geschäftliche Aktenordner
mit sensiblen Inhalten

Geschäftliche Aktenordner enthalten Buchhaltungsunterlagen, Verträge oder Personalakten mit unternehmensinternen und personenbezogenen Informationen, die eine Aktenvernichtung nach ISO/IEC 21964 mit Vernichtungsnachweis erfordern.

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Entsorgung von privaten Aktenordnern

Private Aktenordner sind befüllt mit Unterlagen mit vertraulichen und personenbezogenen Informationen: Versicherungsunterlagen, Steuerunterlagen, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Arztbriefe, Kreditverträge, Rentenbescheide etc.

Solche Unterlagen sollten nicht offen im Altpapier entsorgt werden. Die Entsorgung ohne vorherige Vernichtung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Die fachgerechte Entsorgung erfordert eine Aktenvernichtung im Partikelschnitt, nicht im Streifenschnitt, da die Streifen wieder zusammengesetzt werden können. Bei großen Mengen oder wenn Sie keinen geeigneten Aktenvernichter besitzen, können die Akten auch von professionellen Dienstleistern oder an manchen Wertstoffhöfen vernichtet werden.

Vor der Entsorgung beachten

Vor der Entsorgung Ihrer Aktenordner müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:

  • Aufbewahrungsfristen und ‑empfehlungen
  • Lebenslang aufzubewahrende Unterlagen
  • Digitalisierung zur Sicherung der Unterlagen

Für Privatpersonen gibt es zwei gesetzlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen.

  • Rechnungen für Dienstleistungen und Handwerksarbeiten am Haus oder Grundstück unterliegen zur Prävention von Schwarzarbeit einer Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren (§ 14b UStG).
  • Steuerrelevante Belege unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften von mehr als 500.000 € pro Kalenderjahr (§ 147a AO).

Obwohl nur wenige gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen gelten, gibt es umfassende Empfehlungen zur Aufbewahrung bestimmter Unterlagen:

  • Kaufbelege und Kassenbons: Empfehlung zur Aufbewahrung für 2 Jahre
  • Kontoauszüge: Empfehlung zur Aufbewahrung für 3 Jahre
  • Steuerbescheide: Empfehlung zur Aufbewahrung für 10 Jahre
  • Gerichtsurteile und Mahnbescheide: Empfehlung zur Aufbewahrung für 30 Jahre
  • Verträge: Empfehlung zur Aufbewahrung für die gesamte Vertragslaufzeit
  • Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen: Empfehlung zur Aufbewahrung bis zur Rente

Während die Empfehlungen von einigen Jahren bis hin zu einer lebenslangen Aufbewahrung reichen, unterliegen einige Unterlagen einer lebenslangen Aufbewahrungspflicht. Darüber hinaus wird für einige Unterlagen eine lebenslange Aufbewahrung empfohlen: Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Testamente, Sozialversicherungsausweise und Grundbuchauszüge sollten nicht entsorgt werden.

Auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen und -empfehlungen ist es ratsam, sich vor der Entsorgung der Aktenordner zu überlegen, ob die Unterlagen gesichert werden sollten. Professionelle Scandienstleister bieten die Digitalisierung von Ordnern unter hohen Datenschutzstandards an und übernehmen zudem die Vernichtung Ihrer Aktenordner. Die Unterlagen können so in digitaler Form langfristig aufbewahrt werden.

Entsorgung von geschäftlichen Aktenordnern

Geschäftliche Aktenordner enthalten Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Verträge, Personalakten, Adresslisten etc. Bei all diesen Unterlagen gelten sowohl Aufbewahrungsfristen als auch rechtliche Vorgaben durch die ISO/IEC 21964 und die DSGVO.

Die Entsorgung von geschäftlichen Aktenordnern kann somit erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und gemäß der Vorgaben der ISO/IEC 21964 und der DSGVO erfolgen. Um die Vorgaben der ISO/IEC 21964, der zentralen Norm zur sicheren und datenschutzkonformen Vernichtung von Datenträgern, zu erfüllen, muss vor der Entsorgung eine zertifizierte Vernichtung der Akten und Unterlagen erfolgen, die durch ein Vernichtungszertifikat belegt wird.

Vorgaben der ISO/IEC 21964 und der DSGVO

Aktenordner enthalten vertrauliche, unternehmensinterne und personenbezogene Daten, die einem besonderen Schutzbedarf unterliegen.

Akten, Unterlagen und Dokumente werden nach ISO/IEC 21964 der Materialart P zugeordnet, wobei Schutzklasse und Sicherheitsstufe von den entsprechenden Inhalten abhängig sind. Bei unternehmensinternen Informationen gilt mindestens Sicherheitsstufe 3 (P-3), während bei personenbezogenen Informationen meist mindestens Sicherheitsstufe 4 (P-4) gilt. Die Schutzklasse gibt die maximale Partikelgröße nach der Aktenvernichtung vor. Die Schutzklasse, Materialart und Sicherheitsstufe werden auf dem Vernichtungszertifikat vermerkt und gelten als einziger Beleg für die fachgerechte Vernichtung.

Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Aktenordner

Die Aufbewahrungsfristen für in Aktenordnern enthaltene Unterlagen müssen vor der Entsorgung abgelaufen sein, um rechtliche oder steuerliche Konsequenzen zu vermeiden:

  • Abschlüsse, Inventare, Bilanzen und Handelsbücher unterliegen nach § 257 Abs. 4 HGB einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
  • Buchungsbelege unterliegen nach § 147 Abs. 3 AO einer Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren.
  • Geschäftskorrespondenz sowohl in physischer als auch in digitaler Form unterliegt nach § 257 Abs. 4 HGB einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.
  • Unterlagen zu Lohnkonten unterliegen nach § 41 EStG einer Aufbewahrungsfrist von mindestens 6 Jahren.
  • Sozialversicherungsunterlagen unterliegen nach § 28f SGB IV einer Aufbewahrungsfrist bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres.

Weitere Informationen zu Aufbewahrungsfristen

Digitalisierung von Aktenordnern

Aktenordner können während einer laufenden Aufbewahrungsfrist wie auch nach der Aufbewahrungsfrist digitalisiert werden. In beiden Fällen dient die Digitalisierung der Akten der platzsparenden und langfristigen Sicherung wichtiger Informationen und Unterlagen.

Während einer Aufbewahrungsfrist können Akten digitalisiert werden, sofern die Digitalisierung den Vorgaben des ersetzenden Scannens folgt. Die Grundlagen dafür bilden Vorgaben der GoBD, eine lückenlose Verfahrensdokumentation und die BSI-Richtlinie TR-Resiscan.

Nach der Aufbewahrungsfrist können Aktenordner individuell digitalisiert werden. Sinnvoll ist es, die Akten professionell digitalisieren zu lassen und auf den Scan-Service eines Scandienstleisters zurückzugreifen. Die Vernichtung der Akten kann als Teil des Digitalisierungsprozesses ausgewählt werden, wodurch der Scandienstleister die fachgerechte Vernichtung und Entsorgung nach der Digitalisierung der Aktenordner übernimmt.

Hebelmechanik, Korpus und Bestandteile entsorgen

Die Entsorgung des entleerten Ordners kann entweder im Ganzen oder zerlegt in seine Einzelteile erfolgen. Der Aktenordner im Ganzen kann entweder im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden. Wird der Ordner vor der Entsorgung zerlegt, können die Einzelteile sortenrein entsorgt werden:

Bestandteil Material Entsorgung
Ganzer Ordner Materialverbund Restmüll | Wertstoffhof
Unbeschichteter Korpus Graupappe Altpapier
Beschichteter Korpus Pappe & Kunststofffolie Restmüll
Hebelmechanik Verchromter Stahl Wertstoffhof (Altmetall)
Griffloch-Ring Metall | Kunststoff Wertstoffhof (Altmetall) | Restmüll
Rückenschild Papier Altpapier

Für eine fachgerechte Entsorgung Ihres Aktenordners empfiehlt sich entweder das Zerlegen des Ordners mit der entsprechenden Entsorgung der Einzelteile oder die Entsorgung des ganzen Ordners am Wertstoffhof. Fast alle Teile eines Aktenordners sind recycelbar, sofern die Einzelteile fachgerecht entsorgt oder der Ordner am Wertstoffhof zerlegt werden kann. Bei einer Entsorgung im Restmüll werden die recycelbaren Bestandteile in der Müllverbrennung vernichtet.

Bei einer Vernichtung durch einen Scandienstleister können die Aktenordner ohne vorheriges Auseinandernehmen abgegeben werden.

Weitere Beiträge und Ratgeber zur fachgerechten Entsorgung von Medien finden Sie hier:

Alle Informationen zur Entsorgung von Medien

Häufig gestellte Fragen

Aktenordner können im Restmüll, auf dem Wertstoffhof oder zerlegt, entsprechend der Einzelteile, entsorgt werden. Wichtig bei Aktenordnern ist, dass die Ordner meist sensible oder vertrauliche Unterlagen beinhalten, die nicht im Altpapier entsorgt werden sollten, sondern eine Vernichtung erfordern.

Während für Privatpersonen meist nur Empfehlungen zur Vernichtung vertraulicher Unterlagen bestehen, müssen bei der Entsorgung von geschäftlichen Aktenordnern gesetzliche Aufbewahrungsfristen und die Vorgaben der ISO/IEC 21964 sowie bei personenbezogenen Daten die Vorgaben der DSGVO beachtet werden.

Der Aktenordner an sich kann als Ganzes im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden oder zerlegt und entsprechend der Einzelteile entsorgt werden. Die Inhalte eines Aktenordners sollten wiederum vor der Entsorgung vernichtet werden, sofern diese vertrauliche oder sensible Informationen enthalten. Für geschäftliche Aktenordner gelten hierbei die rechtlich bindenden Vorgaben der DSGVO und der ISO/IEC 21964, während bei privaten Unterlagen lediglich eine Empfehlung zur Vernichtung sensibler Unterlagen gilt.

Zur Entsorgung voller Aktenordner müssen zunächst die Dokumente, Akten und Unterlagen entnommen werden. Sensible Dokumente sollten vor der Entsorgung fachgerecht vernichtet werden, während Dokumente ohne sensible Informationen im Altpapier entsorgt werden. Für geschäftliche Aktenordner gelten bei der Vernichtung der Akten die Vorgaben der ISO/IEC 21964 und der DSGVO.

Der Aktenordner an sich kann als Ganzes im Restmüll oder am Wertstoffhof entsorgt werden. Alternativ kann der Aktenordner zerlegt und entsprechend der Materialien der Einzelteile entsorgt werden.