Aktenvernichter Sicherheitsstufe

Aktenvernichter Sicherheitsstufe – Überblick & Beispiele

Schredder, Papierwolf oder Aktenvernichter – für die Zerkleinerung von Papier und anderen Materialien sowie die Vernichtung von wichtigen Dokumenten werden in Ämtern und Büros aber auch in privaten Haushalten seit längerem keine Feuerkörbe mehr eingesetzt, da die Gefahr des offenen Feuers zu hoch ist.

Stattdessen werden spezielle Geräte verwendet. Wenn es sich um Dokumente mit Inhalten handelt, die potentiell missbraucht werden könnten, muss der Aktenvernichter einer Sicherheitsstufe entsprechen. Je höher die die Aktenvernichter Sicherheitsstufe, desto geringer sind die Ausmaße der Papierpartikel nach der Zerkleinerung.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einem Missbrauch der Daten auf den Papieren kommen kann. Allerdings finden sich verschiedene Grade bei der Aktenvernichter Sicherheitsstufe.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe – Die wichtigsten Fragen

Rund um die Aktenvernichter Sicherheitsstufe finden sich einige wichtige und häufig gestellte Fragen. Hier bieten wir Antworten darauf:

Die Aktenvernichter-Sicherheitsstufe gibt an, in wie viele Teile ein DINA4-Blatt zerkleinert wird beziehungsweise wie groß die Partikel nach der Zerkleinerung sein dürfen. Damit lässt sich sicherstellen, dass die einzelnen Teile nur noch sehr schwer oder auch gar nicht mehr zusammengesetzt werden können, um die darauf befindliche Daten zu missbrauchen. Je höher die Aktenvernichter Sicherheitsstufe, desto kleiner werden die Akten zerteilt.

Seit dem Jahr 2012 gilt die DIN-Norm 66399-2. Sie wurde mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung verwendet und legt die verschiedenen Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung fest. Vor der DIN-Norm 66399 beziehungsweise DIN-Norm 66399-2 galt die DIN 32757. Die Unterteilung der Norm erfolgt nicht nur in verschiedene Aktenvernichter Sicherheitsstufen, sondern auch in verschiedene Materialien. Die Materialienklasse für Papier wird mit dem Kürzel „P“ angegeben.

Bei der Aktenvernichter Sicherheitsstufe müssen auch drei Schutzklassen berücksichtigt werden. Diese Schutzklassen geben an, wie die Schutzbedürftigkeit der Datenträger einzuordnen ist. Bei der Schutzklasse 1 handelt es sich um personenbezogene Daten, die die Stellung und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Gefahr bringen könnten. Personalisierte Postwurfsendungen, Notizen und allgemeines Schriftgut fallen hierunter. Bei der Schutzklasse 2 besteht eine erhebliche Gefahr für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung der betroffenen Person. Personaldaten und Identifikationskarten sind Beispiele hierfür. Bei der Schutzklasse 3 kann eine unsachgemäße beziehungsweise unzureichende Vernichtung der Akten zu einer Gefahr für Leib, Leben und persönliche Freiheit des Betroffenen führen. Sie wird beispielsweise beim Militär und in der Forschung angewendet.

Die Abkürzung DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung. Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union vor Missbrauch geschützt sind. Die DSGVO bezieht sich auf private Unternehmen und öffentliche Ämter und muss auch bei der Wahl der Aktenvernichter Sicherheitsklasse berücksichtigt werden.

Das ist abhängig von den Akten und Daten beziehungsweise deren Inhalten, die gehändelt und vernichtet werden müssen. Die Aktenvernichter Sicherheitsstufe 1 ist nicht ausreichend für persönliche Daten, kann aber zur Vernichtung von Prospekten und Werbung verwendet werden. Bei der Aktenvernichter-Sicherheitsstufe 7 kann keine Reproduktion der Daten stattfinden. Daher eignet sie sich für Daten, die strengsten geheim zu halten sind.

Da sich auch in Privathaushalten oftmals personenbezogene Daten finden, sollte die Aktenvernichter-Sicherheitsstufe 3 bis 5 gewählt werden. Bei der Aktenvernichter-Sicherheitsstufe 5 ist es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich, die Informationen nach der Vernichtung wiederherzustellen.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe und Schutzklasse – Überblick der Sicherheitsstufen

Datenträger werden aufgrund der Art der enthaltenen Daten in drei Schutzklassen unterteilt. Die Schutzklassen können jeweils verschiedene Sicherheitsstufen umfassen:

Aktenvernichter Sicherheitsstufe Schutzklasse

Welche Aktenvernichter Sicherheitsstufe verwendet werden muss, ist den verschiedenen Stufen zu entnehmen:

Aktenvernichter Sicherheitsstufe 1Allgemeine Daten sind so zu zerkleinern, dass eine Wiederherstellung nicht ohne Fachkenntnis beziehungsweise Hilfsmittel möglich ist. Die Aktenvernichter-Sicherheitsstufe ist allerdings
nicht ausreichend, um persönliche Daten zu vernichten. Beim Streifenschnitt dürfen die Streifen
maximal 12 Millimeter breit sein. Beim Kreuzschnitt dürfen die Partikel eine maximale Fläche von
1000 mm² aufweisen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 2Interne Daten, die aber nicht personenbezogen oder besonders vertraulich sind, können mit der
Aktenvernichter-Sicherheitsstufe 2 zerkleinert werden. Beim Streifenschnitt dürfen die Streifen
eine maximale Breite von sechs Millimeter aufweisen. Beim Kreuzschnitt darf die Partikelfläche
eine Größe von 400 mm² nicht überschreiten.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3Sie ist ideal für vertrauliches Schriftgut, wobei es sich auch um persönliche Daten handeln
kann - die jedoch keiner besonderen Geheimhaltung unterstehen sollten. Beim Streifenschnitt
dürfen die Streifen eine maximale Breite von zwei Millimetern nicht überschreiten.
Beim Kreuzschnitt darf die Partikelfläche 240 Millimeter nicht überschreiten.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4Bei dieser Aktenvernichter-Sicherheitsstufe ist nur der Kreuzschnitt beziehungsweise Partikelschnitt erlaubt. Die Partikelfläche darf bei zehn Prozent der Partikel maximal 480 Quadratmillimeter
betragen. Gefordert sind maximal 160 Quadratmillimeter pro Partikel. Auf diese Weise wird ein DIN A4-Blatt in wenigstens 420 Teile zerkleinert. Aktenvernichter mit dieser Sicherheitsstufe empfehlen
sich für geheimzuhaltendes Schriftgut und wird den Schutzklassen 2 und 3 zugeordnet, daher kann sie
sehr häufig zum Einsatz kommen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 5Sie eignet sich für maximale Sicherheitsanforderungen. Die Partikelfläche darf
12 Quadratmillimeter nicht überschreiten. Dadurch werden aus einem DIN A4-Blatt
2.100 Partikel erzeugt, was nochmals eine deutliche Steigerung zur Sicherheitsstufe 4 darstellt.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 6Für geheimdienstliche Sicherheitsanforderungen wird diese Aktenvernichter-Sicherheitsstufe
verwendet. Die Partikelfläche darf maximal 5 mm² betragen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufe 7Für strengst geheim zu haltende Daten wird diese Aktenvernichter-Sicherheitsstufe
verwendet. Eine Reproduktion ist hierbei ausgeschlossen.

Der Aktenvernichtungsservice von ScanProfi

Sie wollen Ihre Dokumente oder Datenträger professionell vernichten lassen? Dann sind Sie bei ScanProfi genau richtig! Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Aktenvernichtsservice im Rahmen unseres Digitalisierungsangebots oder als gesonderten Service.

Bei der Vernichtung von Akten arbeitet ScanProfi eng mit Reisswolf zusammen, dem größten Aktenvernichtungsbetrieb in Deutschland. Hier steht Ihnen ein breites Angebot für die Aktenvernichtung auf  verschiedenen Sicherheitsstufen sowie für alle Materialklassen zur Verfügung. Dabei bieten wir Ihnen neben der professionellen Aktenvernichtung außerdem eine zuverlässige und sichere Abholung der Dokumente und Datenträger an.

Bei Fragen zum Thema Aktenvernichtung können Sie sich gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular an uns wenden.

So finden Sie den richtigen Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe

  • Einsatzort beziehungsweise Volumen des Auffangbehälters: Entscheidend sind hierbei Größe des Auffangbehälters und Häufigkeit der Nutzung. Für ein kleines Büro mit bis zu drei Personen reicht ein Auffangbehälter mit einem Volumen von 25 Liter vollkommen aus. Für ein Großraumbüro sollten es wenigstens 85 Liter sein. Für noch größere Abteilungen sollte ein Industrieaktenvernichter gewählt werden.
  • Schutzklasse und Sicherheitsstufen: Sofern keine personenbezogenen Daten auf den Papieren enthalten sind, reicht die Schutzklasse 1 aus. Bei hohem Schutzbedarf sollte die Schutzklasse 2 gewählt werden. Die Schutzklasse 3 ist ideal für Akten mit sehr hohem Schutzbedarf.
  • Wie viele Blätter werden geschreddert? Sollen maximal vier Blätter oder 60 Blätter auf einmal geschreddert werden? Haben Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe eine sehr hohe Kapazität, schreddern sie schneller und sind daher für alle geeignet, die täglich viele Akten vernichten müssen. Für den gelegentlichen Einsatz reicht es hingegen vollkommen aus, ein Gerät mit kleinerer Kapazität zu wählen.
  • Schnittart der Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe: Streifenschnitt, Kreuzschnitt oder Partikelschnitt? Modelle für den Streifenschnitt sind einfach und günstig. Zudem erzeugen sie meist eine geringere Geräuschbelastung. Dafür sind Kreuzschnitt und Partikelschnitt sicherer, da sich die vernichteten Papiere nur schwer oder auch gar nicht wieder zusammensetzen lassen. Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe im höheren Bereich weisen daher Kreuzschnitt oder Partikelschnitt auf. Sie sind allerdings langsamer und lauter.
  • Schnittgut: Einige Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe können nicht nur Papiere zerkleinern, sondern sind auch in der Lage, andere Materialien – wie beispielsweise Kunststoff von EC- oder Kreditkarten zu zerstören.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe an einem Beispiel

Eine Arztpraxis möchte einen Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe anschaffen und steht nun vor der Wahl. Da persönliche, medizinische Daten zerstört werden sollen, muss wenigstens die Schutzklasse 3 gegeben sein. Damit muss der Aktenvernichter wenigstens die Sicherheitsstufe 4 oder höher aufweisen.

Worauf die Wahl schlussendlich fällt, kann von dem anfallenden Schreddervolumen abhängig gemacht werden. Die grundlegenden Voraussetzungen sind aber von Schutzklasse und Aktenvernichter Sicherheitsstufe abhängig.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe – Anwendungsbereiche

Ebenso wie in dem genannten Beispiel der Arztpraxis sind auch für Unternehmen und private Anwender Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe 4 interessant. Sie sind vergleichsweise schnell und leise, ausreichend für persönliche Daten und auch bei einer hohen Kapazität relativ günstig.

Bei der Auswahl sollte neben der Aktenvernichter Sicherheitsstufe auch auf die folgenden Punkte geachtet werden, um die angedachten Anwendungsbereiche sinnvoll abzudecken und den passenden Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe zu finden:

Aktenvernichter Sicherheitsstufe:Für den privaten Einsatz ist die Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4 eine gute Wahl, da die Reproduktion bei Papierprodukten zwar noch möglich ist aber einen sehr großen Aufwand erfordert. Daher eignet sich die Sicherheitsstufe auch für personenbezogene Daten. In Büros und Arztpraxen kann für sehr sensible Daten jedoch auch eine höhere Sicherheitsstufe erforderlich sein.
Schutzklasse:Die Schutzklasse ist aufgrund der Art der zu vernichtenden Daten vorgeschrieben. Sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, muss wenigstens die Schutzklasse zwei verwendet werden.
Zu vernichtende Materialien:Wenn der Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe nicht nur zur Zerkleinerung von Papier eingesetzt werden soll, sondern auch elektronische, optische oder magnetische Datenträger zerstört werden müssen, ist auf die Materialklassifizierung beziehungsweise das Kürzel zu achten. Eine Aufzählung findet sich im Folgenden.

Die Materialklassifizierung ist immer dann von Bedeutung, wenn durch den Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe nicht nur Papierprodukte zerkleinert werden sollen. Für die private Verwendung ist sie meist von geringerem Interesse als in Büros und Praxen. Dennoch kann durch das Kürzel und die angeschlossene Aktenvernichter Sicherheitsstufe auf einen Blick festgestellt werden, was das Gerät leisten kann.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe Materialklassifizierung