Aktenvernichter – Definition, Funktion & Alternativen

10.09.2020 Archivieren für Privatpe... Lesedauer: 6min
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Aktenvernichter „kurz erklärt“

Ein Aktenvernichter zerschneidet Papierdokumente in kleine Streifen oder Partikel, damit die enthaltenen Informationen nicht mehr lesbar sind. Solche Geräte werden eingesetzt, um sensible Daten wie persönliche Informationen oder geschäftliche Unterlagen sicher zu entsorgen.

Was ist ein Aktenvernichter?

Ein Aktenvernichter, auch als Papierschredder bezeichnet, ist ein Gerät, das Papierdokumente so zerkleinert, dass sie nicht mehr lesbar und damit unbrauchbar sind. Die Aktenvernichtung ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Archivierens.

Die Idee, Dokumente mechanisch zu vernichten, entstand bereits im frühen 20. Jahrhundert: 1935 entwickelte der deutsche Ingenieur Adolf Ehinger den ersten modernen Aktenvernichter, inspiriert von einer handbetriebenen Nudelpresse. Seitdem wurden die Geräte stetig weiterentwickelt: von einfachen Streifenschneidern bis hin zu modernen Partikel- und Mikroschnittmaschinen, die den heutigen Datenschutzanforderungen entsprechen.

Beispiele

  • Privat: Vernichtung von alten Kontoauszügen, Rechnungen oder Briefen
  • Unternehmen: Sicheres Zerstören von vertraulichen Unterlagen wie Personalakten

Warum sind Aktenvernichter wichtig?

Die Vernichtung von Dokumenten schützt vor Identitätsdiebstahl, Industriespionage und Datenschutzverletzungen. Gerade im Unternehmensumfeld spielt der richtige Umgang mit sensiblen Unterlagen eine entscheidende Rolle.

Rechtliche Anforderungen:

  • DSGVO (Datenschutzgrundverordnung): Verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher und endgültig zu löschen.
  • GoBD: Geben Grundsätze für die Art und Weise der Aufbewahrung an, damit die Daten sicher und datenschutzkonform aufbewahrt werden.
  • HGB, AO und UStG: Legen fest, wie lange geschäftliche Unterlagen aufbewahrt werden müssen – erst danach dürfen sie vernichtet werden.

Ein Aktenvernichter trägt somit nicht nur zur Sicherheit persönlicher und geschäftlicher Daten bei, sondern hilft auch, gesetzliche Vorschriften einzuhalten.

Wie funktionieren Aktenvernichter?

Die Funktionsweise eines Aktenvernichters ist einfach:

  1. Einzug: Das Papier wird in den Einzugsschlitz gelegt und automatisch eingezogen.
  2. Zerkleinerung: Rotierende Klingen zerschneiden die Unterlagen.
  3. Auffangen: Die Papierreste fallen in einen integrierten Auffangbehälter oder Beutel.

Moderne Geräte starten automatisch, sobald Papier eingeführt wird, und stoppen selbstständig nach dem Zerkleinern des Dokuments.

Welche Arten von Aktenvernichtung gibt es?

Aktenvernichter unterscheiden sich vor allem in Schnittart und Funktionsweise:

Nach Schnittart

Beim Streifenschnitt wird Papier in gleichmäßig breite, parallel verlaufende Streifen zerteilt. Die Breite dieser Streifen liegt, je nach Sicherheitsstufe, zwischen 12 und 2 Millimetern. Geräte mit Streifenschnitt bieten eine geringere Sicherheit und kommen meist in den Sicherheitsstufen P-1 bis P-3 vor.

Beim Partikelschnitt, auch Kreuzschnitt, wird Papier sowohl vertikal als auch horizontal/diagonal zerkleinert. So entstehen kleine, puzzleartige Papierstücke, die sich kaum wieder zusammensetzen lassen. Diese Variante bietet deutlich höhere Sicherheit und ist in den Sicherheitsstufen P-1 bis P-5 verbreitet.

Der Mikroschnitt ist eine besonders feine Variante. Hier werden Dokumente in winzige Partikel zerschnitten, was ein sehr hohes Sicherheitsniveau ermöglicht. Mikroschnitt-Aktenvernichter werden häufig in Bereichen mit sehr sensiblen Daten eingesetzt, etwa in Arztpraxen, Behörden oder Forschungseinrichtungen.

Schnittart Sicherheitsniveau Typischer Einsatz
Streifenschnitt Niedrig (P-1 bis P-3) Privat (Briefe, einfache Unterlagen)
Partikelschnitt/Kreuzschnitt Mittel bis hoch (P-1 bis P-5) Unternehmen (Verträge, sensible Dokumente)
Mikroschnitt Sehr hoch (P-4 bis P-7) Behörden, Arztpraxen, geheime Unterlagen

Die Grafik zeigt die Schnittarten in der Aktenvernichtung bildlich zusammen mit der Partikelgröße in mm und dem Sicherheitsniveau.

Nach Bedienung

Diese kleinen Modelle werden per Handkurbel betrieben und eignen sich vor allem für geringe Papiermengen im privaten Bereich.

Elektrische Aktenvernichter sind die Standardlösung in Büros. Sie verarbeiten große Mengen Papier schnell und effizient und sind für den regelmäßigen Einsatz in Unternehmen konzipiert.

Was sind die Sicherheitsstufen von Aktenvernichtern?

Die ISO/IEC 21964, vormals DIN-Norm 66399, legt genau fest, wie stark Datenträger zerkleinert werden müssen, damit die enthaltenen Informationen nicht mehr rekonstruiert werden können. Seit der Überarbeitung im Jahr 2012 unterteilt die Norm Aktenvernichtung in drei Schutzklassen und sieben Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7):

  • Schutzklasse 1: Für interne Daten ohne hohen Schutzbedarf.
  • Schutzklasse 2: Für vertrauliche und personenbezogene Daten mit erhöhtem Schutzbedarf.
  • Schutzklasse 3: Für besonders sensible und geheime Daten, deren Missbrauch schwerwiegende Folgen hätte.

Je kleiner die Partikel, desto höher die Sicherheitsstufe und der Schutz.

Stufe Partikelgröße Typischer Einsatz Schutzklasse
P-1 ≤ 12 mm Streifen Allgemeine Unterlagen ohne sensible Daten 1
P-2 ≤ 6 mm Streifen Interne Dokumente 1
P-3 ≤ 320 mm² Partikel Persönliche Daten 2
P-4 ≤ 160 mm² Partikel Vertrauliche Daten 2
P-5 ≤ 30 mm² Partikel Streng vertrauliche Unternehmensdaten 2–3
P-6 ≤ 10 mm² Partikel Hochsensible Daten 3
P-7 ≤ 5 mm² Partikel Geheime Dokumente 3

Detailliertere Informationen zu diesem Thema finden sich im entsprechenden Artikel.

Aktenvernichter Sicherheitsstufe

Für die Einhaltung der DSGVO wird mindestens Sicherheitsstufe P-4 empfohlen, da nur ab dieser Stufe eine ausreichende Datensicherheit für personenbezogene Informationen gewährleistet ist.

Wie findet man den richtigen Aktenvernichter?

Bei der Auswahl des passenden Aktenvernichters spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

Abhängig von der Art der zu vernichtenden Daten. Im professionellen Bereich sollte mindestens P-4 gewählt werden, um den Datenschutzanforderungen zu genügen.

Tests, Vergleiche und Kundenbewertungen bieten wertvolle Hinweise zu Qualität und Alltagstauglichkeit verschiedener Modelle.

Je höher das Papieraufkommen, desto leistungsstärker sollte das Gerät sein, um Zeit und Aufwand zu sparen.

Privates & geschäftliches Umfeld

Aktenvernichter kommen in ganz unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz, vom Schutz privater Unterlagen bis hin zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Unternehmen.

Für Privatpersonen

  • Kleinere Geräte mit Streifenschnitt oder einfachem Partikelschnitt reichen in der Regel aus.
  • Geeignet für die Vernichtung von Kontoauszügen, Rechnungen oder alten Vertragsunterlagen.
  • Günstige Modelle sind meist ausreichend, sofern keine besonders sensiblen Daten verarbeitet werden.

Für Unternehmen

  • Aktenvernichter werden oft mit externer Vernichtung oder digitaler Archivierung kombiniert.
  • Dokumentenmanagement und Löschkonzepte sollten fester Bestandteil der Unternehmensrichtlinien sein.
  • Höhere Sicherheitsstufen (P-4 bis P-7) sind nötig, um Datenschutz- und Compliance-Vorgaben einzuhalten.
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Welche alternativen Möglichkeiten zur Aktenvernichtung gibt es?

Ein eigener Aktenvernichter ist nicht immer die beste Lösung. Gerade Unternehmen stehen vor der Herausforderung, dass Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahrt werden müssen und erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen sicher entsorgt werden dürfen.

Mögliche Alternativen:

  • Externe Aktenvernichtung: Dienstleister übernehmen die sichere Vernichtung von Dokumenten, oft mit Zertifikat als Nachweis.
    Eigener Aktenvernichter Externer Dienstleister
    Geeignet für Kleine Mengen, einzelne Dokumente, gelegentliche Nutzung Große Mengen, regelmäßige Vernichtung
    Aufwand Hoch Gering
    Kosten Anschaffung, Instandhaltung & Personal Kosten pro Auftrag abhängig vom Dienstleister
    Datenschutz Selbst informieren Sichere Übernahme des Prozesses
    Sicherheitsstufe Muss selbst ausgewählt werden Beratung und unterschiedliche Verfügbarkeit
    Nachweisbarkeit In der Regel kein offizieller Vernichtungsnachweis Vernichtungsnachweis möglich, wichtig für DSGVO-Dokumentation
    Zeitersparnis Zeitintensiv Zeiteffizient
    Fehleranfälligkeit Höheres Risiko Standardisierte Abläufe reduzieren Fehlerquellen
    Rechtliche Anforderungen Unternehmen müssen Aufbewahrungsfristen selbst prüfen Dienstleister kennen sich mit den Anforderungen aus
    Sicherheit beim Transport Kein Transport nötig, aber interne Zugriffe müssen geregelt sein Mehr Aufwand für sicheren Transport
    Beste Wahl Nur wenige private oder interne Unterlagen regelmäßig vernichtet werden müssen Viele Ordner, sensible Daten oder Geschäftsakten professionell verarbeitet werden sollen
  • Digitalisierung: Statt physischer Lagerung können Dokumente gescannt und digital archiviert werden. Dies spart Platz und erleichtert die Verwaltung.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Aktenvernichter ist ein Gerät, das Papierdokumente in Streifen oder Partikel zerkleinert, sodass sie nicht mehr lesbar sind.

Einfache Modelle für Privathaushalte gibt es ab ca. 30 €. Leistungsstarke Geräte für Büros kosten je nach Ausstattung und Sicherheitsstufe mehrere hundert Euro.

Beim Partikelschnitt wird Papier vertikal und horizontal zerkleinert, sodass kleine Partikel entstehen. Im Vergleich zum Streifenschnitt erhöht dies die Sicherheit. Das ist ideal, wenn sensible Akten gescannt und anschließend vernichtet werden sollen.

Alle Dokumente mit persönlichen Daten sollten geschreddert werden, z. B. Kontoauszüge, Rechnungen, Vertragsunterlagen, medizinische Akten, Steuerunterlagen oder Versicherungsdokumente. So wird das Risiko von Datenmissbrauch minimiert.

Entscheidend sind Sicherheitsstufe (wie klein die Papierschnitte sind) und Kapazität (Anzahl Blätter, Geschwindigkeit, Größe des Auffangbehälters). Für Privates reichen kleinere Geräte, in Büros sind leistungsstarke Modelle nötig.

Für allgemeine Schriftstücke wie Werbung oder private Korrespondenz reichen P-2 oder P-3. Bei vertraulichen Daten (z. B. medizinische Unterlagen, Bankinformationen) sollte mindestens P-4 oder P-5 gewählt werden.

Das ist davon abhängig, wie gescannt wurde und um welche Dokumente es sich handelt. Ist die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen, darf nur nach GoBD-zertifiziertem ersetzenden Scannen vernichtet werden, sofern die Daten auch geschützt aufbewahrt werden. Einige Dokumente, besonders notarielle Verträge, müssen allerdings als analoges Original erhalten bleiben.