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Schredder, Papierwolf oder Aktenvernichter – für die Zerkleinerung von Papier und anderen Materialien sowie die Vernichtung bei der digitalen Archivierung von wichtigen Dokumenten werden in Ämtern und Büros, aber auch in privaten Haushalten spezielle Geräte verwendet. Wenn es sich um Dokumente mit Inhalten handelt, die potenziell missbraucht werden könnten, muss der Aktenvernichter einer Sicherheitsstufe entsprechen, welche im folgenden Beitrag näher erläutert werden sollen.
Aktenvernichter Sicherheitsstufen „kurz erklärt“
Die Aktenvernichter Sicherheitsstufe beschreibt die Größe der nach dem Schreddern übrig gebliebenen Papierpartikel und ist abhängig von der Wichtigkeit der zu vernichtenden Daten, also wie groß die Gefahr ist, dass die Daten missbraucht werden.
Definition: Aktenvernichter Sicherheitsstufen
Je höher die Aktenvernichter Sicherheitsstufe, desto geringer sind die Ausmaße der Papierpartikel nach der Zerkleinerung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einem Missbrauch der Daten auf den Papieren kommen kann. Allerdings finden sich verschiedene Grade bei der Aktenvernichter Sicherheitsstufe, sowie auch bei den Schutzklassen der zu vernichtenden Dokumente, welche im Anschaffungsprozess berücksichtigt werden müssen.
Sicherheitsstufen
Die folgenden Sicherheitsstufen gelten ausschließlich für Papier. Andere Materialien haben andere Größen definiert, welche im nächsten Abschnitt gemeinsam mit den Materialklassen kurz definiert werden. Dabei kommen verschiedene Schnitttechniken zum Einsatz: der Streifenschnitt und der Kreuzschnitt. Beim Streifenschnitt wird das Papier in Streifen einer bestimmten Breite und unbestimmter Länge geschnitten. Der Kreuzschnitt oder Partikelschnitt zerkleinert das Dokument in einzelne Partikel. Die Aktenvernichter Sicherheitsstufen sind in der Norm DIN 66399 definiert wie folgt:
Sicherheitsstufe
Verwendung
Kreuzschnitt
P-1
Dokumente mit allgemeinen Informationen; keine persönlichen Daten
≤ 12 mm
≤ 2000 mm2
P-2
Unkritische, nicht personenbezogene Daten
≤ 6 mm
≤ 800 mm2
P-3
Vertrauliches Schriftgut ohne Geheimhaltungspflicht
≤ 2 mm
≤ 320 mm2
P-4
Geheim zu haltendes Schriftgut der Klasse 2 bis 3
-
≤ 160 mm2
P-5
Maximale Sicherheitsanforderungen in den meisten Unternehmen
-
≤ 30 mm2
P-6
Geheimdienstliche Sicherheitsanforderungen
-
≤ 10 mm2
P-7
Reproduktion ausgeschlossen
-
≤ 5 mm2; max. 1 mm Breite
Weitere Materialklassen
Verschiedene zu vernichtende Materialien werden unterschiedlichen Klassen zugeteilt, welche unterschiedlichen Bestimmungen nach der DIN 66399 Norm unterliegen.
F steht für die Kategorie Film, welche unter anderem Medien mit Informationen auf Mikroformen und anderen fotografischen Medien beinhaltet. Dazu zählen Mikrofilme, Mikrofiche, Röntgenbilder, Dias oder auch Negative.
Sicherheitsstufe
Maximale Partikelgröße
F-1
160 mm²
F-2
30 mm²
F-3
10 mm²
F-4
2,5 mm²
F-5
1,0 mm²
F-6
0,5 mm²
F-7
0,2 mm²
O steht für die Kategorie optische Datenträger oder optisch lesbare, digitale Daten wie CDs, DVDs, Blu-rays, Laserdiscs oder MO-Datenträger.
Sicherheitsstufe
Maximale Partikelgröße
O-1
2000 mm²
O-2
800 mm²
O-3
160 mm²
O-4
30 mm²
O-5
10 mm²
O-6
0,5 mm²
O-7
0,2 mm²
T steht für die Kategorie magnetische Datenträger, wie Magnetbänder, Disketten und Kassetten.
Sicherheitsstufe
Maximale Partikelgröße
T-1
Funktionsuntüchtig machen
T-2
2000 mm²
T-3
320 mm²
T-4
160 mm²
T-5
30 mm²
T-6
10 mm²
T-7
2,5 mm²
H steht für die Kategorie magnetische Datenträger höherer Dichte, wie Festplatten oder Speicherkarten.
Sicherheitsstufe
Maximale Partikelgröße
H-1
Funktionsuntüchtig machen
H-2
Beschädigen, Verbindungen abreißen
H-3
Verformen
H-4
2000 mm²
H-5
320 mm²
H-6
10 mm²
H-7
5 mm²
E steht für die Kategorie elektronische Datenträger, welche unter anderem halbleiterbasierte Speicher und moderne digitale Medien beinhaltet. Dazu zählen USB-Sticks, Mobiltelefone und Embedded Chips.
Sicherheitsstufe
Maximale Partikelgröße
E-1
Funktionsuntüchtig machen
E-2
Zerteilen
E-3
160 mm²
E-4
30 mm²
E-5
10 mm²
E-6
1 mm²
E-7
0,5 mm²
Schutzklassen
Schutzklassen klassifizieren die Sensitivität von Daten auf verschiedenen Datenträgern und determinieren somit die nötige Sicherheitsstufe für die Vernichtung.
Schutzklasse 1
Schutzklasse 1 steht für oft unternehmensinterne Daten, welche bei der Veröffentlichung zu Missbrauch oder Schäden führen können. Die Vernichtung fällt hierbei unter die Sicherheitsstufen 1–3, wobei direkt personenbezogene Daten immer auf Stufe 3 vernichtet werden sollten.
- Papierdokumente mit allgemeinen Informationen, z. B. alte Prospekte, Kataloge, interne Mitteilungen
- Kontoauszüge von Privatpersonen (ohne sensible Zusatzinfos)
- Rechnungen ohne vertrauliche Daten (z. B. Materialrechnungen)
- CD/DVDs mit allgemeinen Inhalten (z. B. Werbung, Präsentationen)
- USB-Sticks mit unkritischen Informationen
- Ausdrucke interner Korrespondenz
Schutzklasse 2
Schutzklasse 2 umfasst alle Daten, deren Veröffentlichung Schäden sowie die Verletzung gesetzlicher Vorgaben mit sich bringt. Hierfür werden Aktenvernichter der Sicherheitsstufen 4–5 benötigt.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Personalakten
- Steuerunterlagen
- Vertrauliche Geschäftsberichte
- Kundendaten und Vertragsunterlagen
- Röntgenbilder, Patientenunterlagen (nicht besonders sensibel)
- USB-Sticks mit personenbezogenen Daten
- Festplatten mit Kundenprojekten
- Mikrofiche mit Betriebsdaten
- Magnetbänder mit Finanzdaten
Schutzklasse 3
Schutzklasse 3 erfordert das höchste Maß an Datenschutz, da die Informationen sehr vertraulich oder sogar geheim sind, sodass die Veröffentlichung zu schwersten Schäden am Unternehmen oder gegebenenfalls auch der Regierung führen kann. Diese Daten dürfen nur auf Sicherheitsstufe 6 oder 7 vernichtet werden.
- Medizinische Unterlagen mit Diagnosen und Behandlungsdaten
- Gerichtsdokumente in Strafverfahren
- Forschungsunterlagen mit Betriebsgeheimnissen
- Konstruktionsdaten sicherheitsrelevanter Systeme
- Militärische oder sicherheitsrelevante Dokumente
- Chips und Halbleiter mit sicherheitskritischen Informationen
- Festplatten mit Geheimhaltungsstufe
- Server-Backups mit vollständigen Personendatenbanken
- Sicherheitskarten mit biometrischen Daten
- Hochsensible Daten auf SSDs, Microchips, Smartcards
So finden Sie den richtigen Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe
- Einsatzort beziehungsweise Volumen des Auffangbehälters: Entscheidend sind hierbei Größe des Auffangbehälters und Häufigkeit der Nutzung. Für ein kleines Büro mit bis zu drei Personen reicht ein Auffangbehälter mit einem Volumen von 25 Liter vollkommen aus. Für ein Großraumbüro sollten es wenigstens 85 Liter sein. Für noch größere Abteilungen sollte ein Industrieaktenvernichter gewählt werden.
- Schutzklasse und Sicherheitsstufen: Sofern keine personenbezogenen Daten auf den Papieren enthalten sind, reicht die Schutzklasse 1 aus. Bei hohem Schutzbedarf sollte die Schutzklasse 2 gewählt werden. Die Schutzklasse 3 ist ideal für Akten mit sehr hohem Schutzbedarf.
- Wie viele Blätter werden geschreddert? Sollen maximal vier Blätter oder 60 Blätter auf einmal geschreddert werden? Haben Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe eine sehr hohe Kapazität, schreddern sie schneller und sind daher für alle geeignet, die täglich viele Akten vernichten müssen. Für den gelegentlichen Einsatz reicht es hingegen vollkommen aus, ein Gerät mit kleinerer Kapazität zu wählen.
- Schnittart der Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe: Streifenschnitt, Kreuzschnitt oder Partikelschnitt? Modelle für den Streifenschnitt sind einfach und günstig. Zudem erzeugen sie meist eine geringere Geräuschbelastung. Dafür sind Kreuzschnitt und Partikelschnitt sicherer, da sich die vernichteten Papiere nur schwer oder auch gar nicht wieder zusammensetzen lassen. Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe im höheren Bereich weisen daher Kreuzschnitt oder Partikelschnitt auf. Sie sind allerdings langsamer und lauter.
- Schnittgut: Einige Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe können nicht nur Papiere zerkleinern, sondern sind auch in der Lage, andere Materialien – wie beispielsweise Kunststoff von EC- oder Kreditkarten zu zerstören.
Der Aktenvernichtungsservice von ScanProfi
Sie wollen Ihre Dokumente oder Datenträger professionell vernichten lassen? Dann sind Sie bei ScanProfi genau richtig! Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Aktenvernichtsservice im Rahmen unseres Digitalisierungsangebots oder als gesonderten Service.
Bei der Vernichtung von Akten arbeitet ScanProfi eng mit Reisswolf zusammen, dem größten Aktenvernichtungsbetrieb in Deutschland. Hier steht Ihnen ein breites Angebot für die Aktenvernichtung auf verschiedenen Sicherheitsstufen sowie für alle Materialklassen zur Verfügung. Dabei bieten wir Ihnen neben der professionellen Aktenvernichtung außerdem eine zuverlässige und sichere Abholung der Dokumente und Datenträger an.
Bei Fragen zum Thema Aktenvernichtung können Sie sich gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular an uns wenden.
Zusammenfassung
Beim Kauf eines Aktenvernichters sollte immer darauf geachtet werden, welche Materialien vorliegen und welcher der drei Schutzklasse die zu vernichtenden Materialien unterliegen. Allgemein gibt es 6 Materialklassen: Papier (P), Filme (F), optische Datenträger (O), magnetische Datenträger (T), magnetische Datenträger mit höherer Dichte (H) und elektronische Datenträger (E). Diese haben nach der DIN-Norm 66399 jeweils unterschiedliche Bestimmungen für die Partikelgröße der 7 gestaffelten Sicherheitsstufen.
Häufig gestellte Fragen
Für jede Materialklasse gibt es jeweils 7 Sicherheitsstufen, welche nach der Sensitivität der darauf enthaltenen Daten klassifiziert sind und die maximalen Maße der Partikelgrößen angeben.
Personenbezogene Daten werden gewöhnlich der Schutzklasse 2 untergeordnet und benötigen deshalb einen Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 4 oder höher.
Um die richtige Aktenvernichter Sicherheitsstufe zu wählen, muss neben der Sensitivität der Daten auch die Materialklasse beachtet werden. Hier werden 6 Kategorien unterschieden. Neben gewöhnlichen Papierdokumenten gibt es zudem Verkleinerungen wie Filme (F), optische Datenträger (O) wie CDs oder DVDs, magnetische Datenträger (T) wie Ausweise oder Kassetten, magnetische Datenträger höherer Dichte (H) wie Festplatten und elektronische Datenträger (E) wie USB-Sticks oder Mobiltelefone.